Klage abgewiesen

Das Landgericht Mönchengladbach hat die Klage einer Familie gegen die Gebührenforderung der Anwaltskanzlei Backes abgewiesen: danach dürfen die deutschten Anwälte, trotz der Beaufttagung amerikanischer Anwälte im Oktober 2015, für ihre "Tätikeit" gegenüber den Familien Höchstgebühren abrechnen.

Viele Familien hatten die Beauftragung amerikanischer Anwälte und die Erläuterungen der deutschen Anwälte dahin verstanden, dass die deutschen Anwälte von den Amerikanern bezahlt würden - und konsequenterweise nicht von den Familien.

Dessen ungeachtet haben die deutschen Anwälte Höchstgebühren beansprucht.

Das Landgericht Mönchengladbach hat die Vereinbarungen jetzt dahin ausgelegt, dass die Anwälte Backes pp. diese Gebühren beanspruchen können.

Die Entscheidungsgründe sind abzuwarten. Danach ist zu entscheiden, ob gegen das Urteil Berufung eingelegt wird.

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