Die Klage in Essen ...

warum und wozu?

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/germanwings-absturz-klage-gegen-flugschule-a-1169336.html

 

Schade, dass die Medien einmal wieder unreflektiert wiederholen, was man ihnen vorsagt.

Warum? Um „die Wahrheit“ herauszubekommen? Das geschieht nicht vor Zivil-, sondern vor Strafgerichten, und dazu läuft in Frankreich das staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren.

Wozu? Um Schadensersatz zu erreichen? Den haben die Versicherer von Germanwings freiwillg gezahlt, soweit Schäden beleg werden konnten. Es wäre grob fahrlässig gewesen, wenn die Anwälte nur „auf die amerikanische Karte“ gesetzt und den 25.03.2017 hätten verstreichen lassen.

Und was, wenn die deutsche Justiz mangels Schadens die Klage abweist? Das wird erst einmal ein langer und kostenintensiver Weg bis zum Bundesgerichtshof, bis in den USA überhaupt erst einmal die Voraussetzungen für die Wiederaufnahme erreicht werden. Und dann? Was ist, wenn das amerikanische Gericht dann zur Schadenshöhe auf das verweist, was in Europa geltendes Recht (Art. 4 Rom II VO) ist: auf „the law of the domicile“. In Deutschland gibt es, auch im Vergleich zu den europäischen Nachbarn, nur ein geringes Angehörigenschmerzensgeld, wie die Regierungsbegründung zu dem neuen § 844 III BGB einmal wieder gezeigt hat. Das ist bedauerlich, aber es ist das Recht, und die Gerichte wenden das Recht an.

Nochmal: wenn ausnahmsweise ein höherer Schaden im Einzelfall belegt worden wäre, hätten die Versicherer von Germanwings diesen auch freiwillig gezahlt. Wie erklären sich vor diesem Hintergrund die kolportierten 55.000,- € pro Opfer? Das liegt doch in der Größenordnung dessen, was die Versicherer den engsten Angehörigen ohne weiteren Nachweis freiwillig gezahlt haben.

Und ist es erfolgversprechend, es anschliessend in den USA wieder mit den versprochenen Millionen zu versuchen, wenn man in Deutschland zuvor diese Kappungsgrenze eingezogen hat?

Kritischer Jounalismus hätte diese sich aufdrängenden Fragen wenigstens gestellt.

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