In die Irre geführt und abgezockt

Germanwings-Anwälte dürfen Höchstgebühren behalten

Nun ist also (erstinstanzlich) entschieden: Kollege Wellens darf Höchstgebühren behalten, obwohl:

Mit großem Brimborium (Luxushotel in Düsseldorf, eingeflogene amerikanische Anwälte) wurde den Familien vorgegaukelt, sie könnten in den USA klagen und Millionen erstreiten. Kaschiert mit dem Argument "die Wahrheit herauszubekommen", obwohl es dazu ein französisches Ermittlungsverfhren gibt.

Dies alles, obwohl jedem Kundigen klar sein mußte, dass nach dem Prinzip "forum nonn conveniens" die amerikanischen Gerichte so eine Klage überhaupt nicht zulassen würden. So ist es dann auch am 28.03.2017 entschieden worden.

Den Familien wurden Gebührenverienbarungen zur Unterschrift vorgelegt, wonach die amerikanischen Anwälte 1/3 Erfolgshonorar erhielten und davon auch ihre deutschen Zuträger bezahlen sollten. Oder anders: no success, no money.

Die Vereinbarungen besagten auch, dass "künftig" diese amerikanischen Anwälte das  ausschliessliche Recht und die alleinige Befugnis haben solllten, für die Familien zu streiten und zu verhandeln.

Und genauso ist es geschehen: bis Februar 2017, dem drohenden Verjährungseintritt, taten diese deutschen Anwälte - nichts!

Jetzt ist der "Erfolg" ausgeblieben, und die deutschen Anwälte, die die Familien in die Irre geführt haben, versuchen zu retten was zu retten ist.  Sie berufen sich auf die alten Vollmachten und behaupten lamoryant, wegen ihrer hohen Aufwendungen (wofür?) bräuchten sie jetzt Geld.

Höchstgebühren!

Wofür? in dem entschiedenen Fall konnten die Kollegen rechtlich nicht einmal zwischen Passagieren und Crewmitgliedern differenzieren! Ihnen fehlten offenkundig grundlegenden Rechtskenntnisse. Das kann nicht dazu berechtigen, Höchstgebühren abzurechnen.

Und das schon gar nicht gegenüber den Familien. Denn die angemessenen Gebühren wurden stets von den Germanwings-Versicherern bezahlt.

Schon gar nicht dann, wenn den Familien die amerikanischen Kollegen mit der Bergündung präsentiert wurden, ab jetzt (OKtober 2015) wäre die rechtliche Betreuung risikolos.

Was ist das anderes als eine Bereicherung auf dem Rücken der armen, betroffenen Familien?

Ein peinlicher Versuch, mit Millionenversprechen und ohne Rechtskenntnisse erst einmal Mandanten zu locken. Und dann, wenn man sie hat und die Operation schief geht, mit einem "Trick 17" sich dann die Gebühren zu holen, die mangels Erfolg eigentlich hätten nicht verdient werden dürfen. Oder anders: eigennütziges Spiel mi dem Leid der Angehörigen.

Keine Zierde für den selbsterannten Stand der "Opferanwälte", teilweise auch unberechtigt als "Fachanwalt für Luftverkehrsrecht" genannt. Denn diesen Fachanwalt gibt es überhaupt nicht!

Auch keine Zierde für die Medien, die diesen Unsinn unkontrolliert übernommen und damit zu dem Akquiseerfolg dieser Anwälte beigetragen haben.

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