Reisegepäckversicherung

Die folgende Darstellung soll nur einen Überblick geben und kann eine genaue Prüfung der Sach- und Rechtsfragen im Einzelfall nicht ersetzen.

Inlandsflug

Die Haftung des Luftfrachtführers für Reisegepäck ist normalerweise auf 1.700 € beschränkt; nur bei vorsätzlichem oder grobfahrlässigem Verhalten (§ 48 LuftVG) besteht eine darüber hinausgehende Haftung.

Wichtig ist, dass insoweit die Haftung des Luftfrachtführers in der gesamten Zeit gilt, in der das Gepäck in seiner Obhut ist, also von der Abgabe durch den Passagier bis zu dessen Wieder-Inempfangnahme.

Internationaler Flug

Zu Systematik, Haftungsbeschränkungen sowie den eingeschränkten Möglichkeiten einer erweiterten Haftung s Internationales Luftverkehrsrecht.

Nach den Regeln des Warschauer Abkommens ist die Haftung des Luftfrachtführers auf den Ersatz von Reisegepäck auf rund 27,00 € pro kg beschränkt; nur unter den Voraussetzungen von Art 25 WA geht die Haftung darüber hinaus

Praktische Schwierigkeiten/Empfehlungen

Da häufig Gewichts-Beschränkungen auf 20 kg aufzugebendes Gepäck bzw. 8 kg Handgepäck bestehen, sind die Haftpflichten des Luftfrachtführers in diesem Bereich im Regelfall sehr begrenzt. Es lohnt sich, für den Fall des Verlustes von Reisegepäck das Gewicht und den Inhalt vorher zu vermerken, damit dies im Schadensfall nachvollzogen werden kann. Zahlen Sie lieber für Übergepäck als dass sie hinterher dem Einwand machtlos gegenübestehen, Sie hätten nur 20kg aufgeben dürfen und allein deshalb nicht mehr aufgegeben.

Versicherung

Ist eine Reisegepäckversicherung abgeschlossen und folgen daraus Leistungen, gehen in diesem Umfang die Ersatzansprüche auf den Versicherer über.